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Frau
Fabienne Legler
Hauptamtsleiterin
07422 9702-111
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Bauleitplanung

Was ist Bauleitplanung?

Das Bauplanungsrecht kennt zwei Stufen:

Die vorbereitende Bauleitplanung, die im Flächennutzungsplan dargestellt wird und
die verbindliche Bauleitplanung, die sich in Bebauungsplänen niederschlägt.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Der Gemeinderat fasst die notwendigen Beschlüsse zur Aufstellung und Verabschiedung von Bebauungsplänen.


Derzeit im Verfahren befindliche Bebauungspläne

Bebauungsplan Schuppengebiet Reißer

Bebauungsplan Herdweg Strut 2. Änderung

Bebauungsplan Ortsmitte Rötenberg

Bebauungsplan Koppengäßle

Bebauungsplan Stolgen 2. Änderung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Hinteraichhalden 2. Änderung 1. Erweiterung