Neuigkeit aus der Gemeinde
Hygienekonzept
10.11.2020
Trauerfeiern sind möglich, sofern folgende Regelungen eingehalten werden:
- Maximal 100 Personen
- Eintragung in die Teilnehmerliste mit Angabe von Namen, Anschrift und Telefonnummer
- Kein Zutritt für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, oder typische Symptome einer Infektion aufweisen
- Mindestabstand zu allen Anwesenden von mindesten 1,5 Metern.
- Kein Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen
- Tragen einer Mund-Nasenbedeckung, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- Umrahmung durch Chöre und Musizierende ist auf Antrag und unter Vorlage eines Hygienekonzeptes im Einzelfall zu genehmigen.
- Herantreten an die Grabstätte erst nachdem Sargträger / Urnenträger den Bereich verlassen haben
- Keine Benutzung von Erdschaufeln für die Teilnehmer an der Trauerfeier am Grab
- Das Bestattungsunternehmen hat auf die Einhaltung der Bestimmungen hinzuweisen.
Michael Lehrer
Bürgermeister