Neuigkeit aus der Gemeinde
Öffentliche Bekanntmachung
Die Karl SIMON GmbH & Co. KG, Sulgener Straße 19-23, 78733 Aichhalden, beantragt für diesen Standort eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und
den Betrieb einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage
(CP-Anlage) für nicht gefährliche und gefährliche Abfälle sowie zur zeitweiligen Lagerung der Abfälle. Die geplante CP-Anlage soll im Rahmen des Nachnutzungskonzepts der bereits genehmigten und bestehenden Abwasserbehandlungsanlage errichtet und betrieben werden.
Die Änderungen sollen innerhalb des bereits bestehenden Betriebsgeländes Sulgener Straße 19-23, 78733 Aichhalden auf dem Grundstück Flurstück Nr. 1568 der Gemarkung Aichhalden erfolgen. Nach der Erteilung der Genehmigung soll mit der antragsgemäßen Realisierung des Vorhabens begonnen werden.
Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach den §§ 4, 6, 10 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie den Nummern 8.8.1.1, 8.8.2.1, 8.10.1.1, 8.10.2.1, 8.12.1.1, 8.12.2 des Anhangs 1 der
4. BImSchV. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU. Das Vorhaben ist UVP-pflichtig nach Nr. 8.5, 8.6.1, 8.7.2.1 der Anlage 1 zum UVPG.
Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Genehmigungsbehörde führt ein förmliches Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe des § 10 Abs. 3, 4, 6 bis 8a BImSchG sowie §§ 8 bis 10a und 12 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) zu beteiligen.
Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen von
Montag, den 04.07.2022, bis einschließlich Mittwoch, den 03.08.2022,
bei den folgenden Behörden während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus:
1. Rathaus Aichhalden, Reißerweg 3, Eingangsbereich
Erdgeschoss, 78733 Aichhalden.
2. Regierungspräsidium Freiburg, Schwendistraße 12,
Eingangsbereich, 79102 Freiburg i. Br.
Einwendungen gegen das Vorhaben können von
Montag, den 04.07.2022, bis einschließlich
Montag, den 05.09.2022,
(Einwendungsfrist) schriftlich bei den oben genannten Stellen oder elektronisch beim Regierungspräsidium Freiburg (abt5.verfahrensmanagement@rpf.bwl.de) erhoben werden. Die Einwendungen müssen die vollständige Adresse der Person, die Einwendungen erhoben hat, enthalten. Eine schriftliche Einwendung muss unterschrieben sein.
Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungsausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren.
Die Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Sofern Einwendungen erhoben werden, entscheidet das Regierungspräsidium Freiburg nach Ablauf der Einwendungsfrist und nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welcher Form eine Erörterung durchgeführt wird. Diese Entscheidung wird auf der Homepage des
Regierungspräsidiums unter www.rp-freiburg.de unter „Bekanntmachungen“ und im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg bekannt gemacht.
Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, findet dieser am
Dienstag, den 18.10.2022, um 10.30 Uhr
in der Josef-Merz-Halle, Mehrzweckraum, Reißerweg 12, 78733 Aichhalden, statt. Der Erörterungstermin ist öffentlich.
Findet die Erörterung statt und kann sie am ersten Tag nicht abgeschlossen werden, so wird sie an dem folgenden Werktag fortgesetzt. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden dort, auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die
Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Die Entscheidung über den Antrag wird auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter www.rp-freiburg.de unter „Bekanntmachungen“ und im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Verfahren von Referat 51 (Recht und Verwaltung) und Referat 54.2 (Industrie/Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft) des Regierungspräsidiums als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können und werden an die Vorhabenträgerin und ihre Beauftragten sowie die fachlich mit dem Verfahren befassten Behörden zur Auswertung weitergegeben. Die Verarbeitung der Daten ist zur Erfüllung unserer Aufgabe als zuständige Behörde für das immissionsschutzrechtliche Verfahren erforderlich und erfolgt auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e) DSGVO. Sowohl die Vorhabenträgerin als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Freiburg (u. a. mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten)
verwiesen. Diese ist abrufbar über den Link in der Fußzeile der Internetseite oder unter
Freiburg, den 24.06.2022
Regierungspräsidium Freiburg