Aichhalder Nachrichten

Neuigkeit aus der Gemeinde

Sitzungsbericht 28.06.2022


Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner erkundigt sich, weshalb der Tagesordnungspunkt „Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit 4 Wohnungen, Carport und Garagen“ von der letzten öffentlichen Sitzung am 31. Mai 2022 abgesetzt wurde.

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass es bei Bauvorhaben schützenswerte Privatinteressen der Bauherren gebe. Dies war im vorliegenden Fall gegeben, sodass der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung beraten hat. Zwischenzeitlich wurde ein geänderter Bauantrag eingereicht, der nun wieder geprüft wird. In der nächsten öffentlichen Sitzung wird gegebenenfalls dann hierzu Stellung bezogen.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Frau Legler gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letzten nicht-öffentlichen Sitzung dem Abschluss von Ingenieurverträgen zugestimmt hat.

Dem Büro Ohnmacht wurde der Planungsauftrag für die Sanierung Haldenweg erteilt und dem Büro Gfrörer der Planungsauftrag für den Bebauungsplan „Alter VI“ sowie die Änderung des Bebauungsplanes „Herdweg/Strut“.

In der letzten nicht-öffentlichen Sitzung wurde außerdem dem Verkauf eines Bauplatzes im Gewerbegebiet „Hinteraichhalden“ zugestimmt.

Bebauungsplan „Koppengässle“

Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 02.03.2021, Kenntnisnahme geänderter Planentwurf, Beschluss der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Rolfes vom Büro Gfrörer. Herr Rolfes stellte noch einmal die bisherige Beschlusslage dar.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 19.10.2020 bis zum 20.11.2020 durchgeführt, die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 16.10.2020 bis zum 20.11.2020.

Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken mussten für den Bebauungsplanentwurf lediglich kleine Ergänzungen und Anpassungen erfolgen, sodass der Bebauungsplan am 02.03.2021 als Satzung beschlossen wurde.

Die Rechtskraft wurde allerdings nicht herbeigeführt. Aufgrund verschiedener Änderungen wird in der vorliegenden Fassung das Verfahren in Form einer erneuten Offenlage weitergeführt und die Planunterlagen geändert. Der bereits gefasste Satzungsbeschluss wird hierfür aufgehoben.

Alle Unterlagen wurden gemäß dem geänderten zeichnerischen Teil entsprechend abgeändert und aktualisiert. Auch der Umweltbericht mit Bilanzierung wurde gemäß den Änderungen komplett überarbeitet. Der Ausgleichsbedarf wird teilweise im Geltungsbereich, zum Großteil aber über das Ökokonto der Gemeinde ausgeglichen.

Nach erfolgter erneuter Offenlage, ist nach entsprechender Abwägung der erneute Satzungsbeschluss denkbar, sofern von den Trägern öffentlicher Belange keine gravierenden Anregungen vorgebracht werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1.    Der Satzungsbeschluss vom 02.03.2022 wird aufgehoben.

2.    Der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 28.06.2022 wird vom Gemeinderat gebilligt.

3.    Die geänderten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 28.06.2022 werden vom Gemeinderat gebilligt.

4.    Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Bebauungsplan „Stolgen, 2. Änderung“

Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Kenntnisnahme Planunterlagen, sowie Satzungsbeschluss

Herr Rolfes zeigte auch hier die bisherige Beschlusslage auf und erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage.

Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 19.10.2020 bis 20.11.2020 durchgeführt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 19.10.2020 bis 20.11.2020. Die Stellungnahmen wurden abgewogen und der Offenlagebeschluss am 02.03.2021 gefasst und die TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2. BauGB vom 22.11.2021 bis 23.12.2021 durchgeführt.

Es sind keine Stellungnahmen und Anregungen eingegangen, die gravierende Änderungen am Bebauungsplanentwurf zur Folge hatten.

Durch den Bebauungsplan „Stolgen, 2. Änderung“ sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erweiterung eines Gewerbebetriebes (gemäß § 8 BauNVO) geschaffen werden.

Schaubild Baugebiet Güntershöhe III    Schaubild Baugebiet Güntershöhe III

Schaubild 1: bisheriger Planung        Schaubild 2: geänderte Planung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1.    Die Berücksichtigung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahmen wird gemäß Empfehlung der Verwaltung beschlossen. Die Bebauungsplanunterlagen werden entsprechend der Abwägungsbeschlüsse geändert und/oder ergänzt.

2.    Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung (und Anlagen: Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Ökokonto) und textlichen Festsetzungen wird in der Fassung vom 28.06.2022 vom Gemeinderat gebilligt.

3.    Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wie in der Anlage ausgeführt als Satzung beschlossen.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Rottweil anzuzeigen.

Verschiedenes, Bekanntgaben

Beschaffung Feuerwehrfahrzeug Aichhalden

Frau Legler gibt bekannt, dass der Gemeinde zur Beschaffung eines neuen Löschfahrzeuges für den Löschzug Aichhalden einen Zuschuss von 96.000 € durch den Landkreis bewilligt wurde.

Sanierungsgebiet Aichhalden

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Gemeinde Aichhalden in das Landessanierungsprogramm mit einer Fördersumme von 900.000 € aufgenommen wurde.