Aichhalder Nachrichten

Neuigkeit aus der Gemeinde

Sitzungsbericht 27.09.2022


Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Herr Stahl gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung dem Kauf zweier Gebäude, eines in Aichhalden und eines in Rötenberg zugestimmt hat.

Sanierungsgebiet „Ortskern II“

· Vorstellung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches (BauGB)

· Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

· Sanierungssatzung / Abgrenzung des Sanierungsgebietes

· Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen

· Förderung privater Ordnungsmaßnahmen

· Gestaltungsrichtlinie / Gestaltungssatzung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Frau Dr. Ott, Frau Bielinskaite und Herrn Blanek von der STEG.

Die Vertreter der STEG stellten dem Gremium sowie den Zuhörern die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen vor. In ihrem Vortrag gingen sie besonders auf die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes, die Eigentumsverhältnisse, die Bevölkerungsstruktur, die Bausubstanz der einzelnen Gebäude bzw. die städtebaulichen Missstände, die Sanierungsziele (Neuordnungskonzept und Maßnahmenplan), die Ergebnisse der Gespräche mit den betroffenen Bürgern und die Kosten- und Finanzierungsübersicht (Gesamtförderrahmen: 1,5 Mio €) ein. Letztlich erläuterten die Fachleute von der STEG noch die Fördergrundsätze und die Förderquoten.

Der Gemeinderat traf nach ausführlicher Diskussion einstimmig folgende Beschlüsse:

· Der Bericht der STEG über die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB wird zur Kenntnis genommen und den Sanierungszielen, dem Maßnahmenkonzept, der Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Eigenfinanzierungserklärung wurde einstimmig zugestimmt.

· Aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und Sanierungsdurchführbarkeit wird die Sanierungssatzung für das Gebiet Aichhalden „Ortskern II" beschlossen.

· Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

· Bezüglich der Wahl des Sanierungsverfahrens kommt das umfassende Verfahren unter Einbeziehung der §§ 152 - 156a BauGB zur Anwendung.

· Die Frist, in der die Sanierung „Ortskern II“ durchgeführt werden soll, wird bis zum 30.04.2037 festgelegt.

· Private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 30 % bezuschusst, Bemessungsgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird auf max. 50.000 € je Maßnahme gedeckelt.

· Es ist eine ganzheitliche Erneuerung des Gebäudes unter sowohl städtebaulichen als auch energetischen Gesichtspunkten und unter Einhaltung der Mindestausbaustandards anzustreben. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist zu beachten.

· Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Bezuschussung eines Einzelvorhabens beträgt 15.000 € (Bagatellgrenze).

· Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig.

· Die Verwaltung wird ermächtigt, private Erneuerungsmaßnahmen, die sich im Rahmen der genannten Konditionen bewegen, eigenständig abzuschließen. Es erfolgt ein regelmäßiges Berichtswesen an den Gemeinderat.

· Private Ordnungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 100 % bezuschusst, Bemessungsgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird auf max. 30.000 € je Maßnahme gedeckelt.


· Es findet keine Erstattung des Substanzverlustes und keine Förderung eines Ersatzbaus statt. Bei Kulturdenkmalen findet keine Abbruchförderung statt. 


· Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Bezuschussung eines Einzelvorhabens beträgt 15.000 € (Bagatellgrenze).

· Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig.

· Die Verwaltung wird ermächtigt, private Ordnungsmaßnahmen, die sich im Rahmen der genannten Konditionen bewegen, eigenständig abzuschließen. Es erfolgt ein regelmäßiges Berichtswesen an den Gemeinderat.

· Auf den Erlass von Gestaltungsrichtlinien oder einer Gestaltungssatzung wird verzichtet, da in der Ortsmitte von Aichhalden keine einheitliche, historisch geprägte Fassaden- und Stadtbildgestaltung vorhanden ist. In den Vereinbarungen mit privaten Eigentümern wird jedoch regelmäßig festgehalten, dass Außengestaltung, Materialwahl und Farbgebung jeweils vor Baubeginn mit der Gemeinde abzustimmen sind. Für denkmalgeschützte Objekte gelten darüber hinaus die jeweiligen Auflagen des Denkmalschutzes.

Information der Netze-BW über das örtliche Stromnetz

Als Stromnetzbetreiber ist die Netze BW mit der Gemeinde Aichhalden sehr stark verbunden. Eine Zusammenarbeit zwischen Netze BW und Kommunen ist besonders wichtig um die Energiewende gemeinsam voranzubringen und eine sichere, zukunftsfähige Infrastruktur zu gewährleisten. In der Sitzung haben Jens Schwarz, Regionalmanager Verteilnetz sowie Kommunalberater Karsten Lüdke (beide Netze BW), über die aktuelle Situation im Stromnetz von Aichhalden und die Herausforderungen der Zukunft berichtet. Neben den betrieblichen Themen wie Versorgungssicherheit wurden die getätigten und geplanten Investitionen im Stromnetz in und um Aichhalden vorgestellt. Ebenso wurde die Entwicklung der erneuerbaren Energien vor Ort und die Entwicklung bzw. die Auswirkung der Energiewende und Elektromobilität auf die Stromnetze erläutert.

Bauantrag Netze-BW GmbH

Neubau eines Umspannwerkes

Neubau eines Betriebsgebäudes und einer 110-kV-Freiluftleitung mit Einfriedung

Herr Schwarze von der Netze BW erläuterte das geplante Bauvorhaben zum Neubau eines Umspannwerkes mit Betriebsgebäude und 110-kV-Freiluftleitung mit Einfriedung im Bereich Hinteraichhalden.

Das bestehende Umspannwerk in Schramberg aus dem Jahr 1963 muss aufgrund des Alters erneuert und erweitert werden. Dies ist am bestehenden Standort aufgrund der komplexen geografischen Lage jedoch nicht möglich. Außerdem verlagert sich der Lastschwerpunkt in Richtung Industriegebiet auf dem Sulgen wodurch die Errichtung eines neuen Umspannwerkes in Aichhalden sinnvoll ist.

Vorgesehen ist eine neue 110-kV-Freiluftschaltanlage mit drei 110/20-kV-Leistungstransformatoren sowie drei neue Erdschlusslöschanlagen und ein neues Mittelspannungsschaltanlagengebäude für eine neue 20-kV-Schaltanlage und für das Umspannwerk erforderliche Sekundärtechnik.

Das Vorhaben ist im Außenbereich privilegiert, da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dient.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu vorliegendem Bauantrag.

Sanierung des Kunstrasenplatzes des FV Aichhalden

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende den FVA, insbesondere Sebastian Penalver und Markus Aberle.

Der Vorsitzende führt aus, dass im Sommer 2006 der Kunstrasenplatz auf dem Sportplatz Aichhalden zuletzt erneuert wurde. Nach nun 16 Jahren intensiver Nutzung ist der Belag am Ende und muss erneuert werden. Im Vorfeld zur Sanierung hat der FV Aichhalden einen Ausschuss gebildet, welcher sich mit den Möglichkeiten der Sanierung des Platzes befasst hat. Fachlich unterstützt wurde der Verein durch das Materialprüfungsinstitut und Ingenieurbüro Münster aus Berglen-Öschelbronn, das ein Gutachten über den Zustand des Kunstrasenplatzes angefertigt und eine Schadstoffanalyse durchgeführt hat. Zusätzlich waren Mitglieder des Ausschusses bei einer Fortbildungsveranstaltung des Württembergischen Sportbunds zum Thema Kunstrasen.

Sebastian Penalver und Markus Aberle erläuterten das bisherige Vorgehen sowie die Ergebnisse des Gutachtens und der Schadstoffanalyse.

Es wären zwei Arten eines neuen Kunstrasens denkbar. Entweder mit Füllung oder ohne. Ausgehend von der Kostenermittlung der beiden Varianten könnte man sich in der Verwaltung folgende Finanzierung vorstellen:

1. POLYTAN LigaTurf Motion Pro

Kunstrasen

Gesamtkosten:     395.000 €

Zuschuss WLSB:     90.000 €

Beitrag des Vereins:     24.550 €

Anteil der Gemeinde:     280.450 €

2. POLYTAN LigaTurf Cross (KORK)

Kunstrasen

Gesamtkosten:     344.000 €

Zuschuss WLSB:     90.000 €

Beitrag des Vereins:     9.760 €

Anteil der Gemeinde:     244.240 €

Damit würde die Gemeinde einen Anteil von rd. 71 % tragen. Dies würde auch der prozentualen Förderung entsprechen die im Jahr 2005 (rd. 255.000 €) gewährt wurde.

Die Möglichkeiten zur Erbringung von Eigenleistung sind sehr gering, daher verpflichtet sich der Verein die Kosten für die Umbauten am Reinigungsgerät selber zu tragen. Die Reinigung und Pflege des Kunstrasenplatzes obliegt weiterhin ebenfalls dem Verein, ein entsprechender Pachtvertrag wird abgeschlossen. Der Verein übernimmt zusätzlich die gesamte Abwicklung der Sanierung.

Die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED ist aus Sicht der Verwaltung eine gute und sinnvolle Investition. Diese Maßnahme wird sich innerhalb weniger Jahre amortisieren. Hier müssen noch entsprechende Fördermittelprogramme geprüft werden. Grundsätzlich sollten die Maßnahmen zeitgleich umgesetzt werden, über die Höhe der Beteiligung sollte in Abhängigkeit der Förderung beraten werden.

Der Gemeinderat Aichhalden beschließt bei einer Enthaltung mehrheitlich die Aufnahme von Mitteln in Höhe von 300.000 € für die Sanierung des Kunstrasenplatzes Aichhalden in den Haushalt 2023. Über die genaue Höhe der Beteiligung wird nach Vorlage von verbindlichen Angeboten im Rahmen einer weiteren Gemeinderatssitzung entschieden

Verschiedenes, Bekanntgaben

Offener Brief Freibad Alpirsbach

Der Vorsitzende verweist auf den Offenen Brief bezüglich Erhaltung des Alpirsbacher Freibades. Gefordert werden Kraft und Kreativität zum Erhalt des Bades. Aus Sicht der Verwaltung wäre die Schließung des Bades ein großer Verlust, aber zur Rettung des Bades wird insbesondere Geld benötigt. Bisher gibt es aber keine vertraglichen Verbindungen mit der Stadt Alpirsbach. Die Stadt muss auf die Gemeinde Aichhalden zukommen und Daten, Zahlen und Fakten liefern. Der Vorsitzende wird sich aber diesbezüglich mit Bürgermeister Pfaff aus Alpirsbach schriftlich in Verbindung setzen.

Energieeinsparverordnung

Bürgermeister Lehrer erläutert die Auswirkungen der neuen Energieeinsparverordnung auf die Gemeinde. Im Rathaus und der Ortsverwaltung und den sonstigen öffentlichen Gebäuden gilt eine Raumtemperatur von 19°C. Ausgenommen hiervon sind die Kindergärten und Schulen. Hier wird eine Temperatur von 21/22°C beibehalten. Die Wassertemperatur im Lehrschwimmbad wurde bereits um 2°C auf 28°C Wassertemperatur gesenkt. Bei der Straßenbeleuchtung wird es zu keiner Änderung kommen, da bisher in der Gemeinde schon eine Nachtabschaltung erfolgt. Abgeschalten wurde allerdings die Beleuchtung der Kirchtürme in beiden Ortsteilen. Das BHKW an der Josef-Merz-Halle ist schon seit längerer Zeit aus wirtschaftlichen Gründen deaktiviert.

Schulleitung Rötenberg

Frau Legler gibt bekannt, dass Herr Fischinger, Konrektor an der Grundschule Dunningen-Seedorf die kommissarische Schulleitung an der Grundschule Rötenberg übernommen hat.

Flüchtlinge aus der Ukraine

Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde weiterhin auf der Suche nach Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen ist. Man möchte auf jeden Fall vermeiden, dass die Hallen zur Unterbringung herangezogen werden müssen. Daher erging noch einmal der Aufruf, verfügbaren Wohnraum bei der Gemeinde zu melden. Die Kirchengemeinde Aichhalden hat sich beispielsweise bereiterklärt, das Erdgeschoss des Gemeindehauses zur Unterbringung zur Verfügung zu stellen.

Bürgermeister Lehrer sprach aber auch ein herzliches Dankeschön an alle aus, die bisher Wohnraum zur Verfügung gestellt haben und auch durch Sachspenden und anderweitige Unterstützung der Gemeinde geholfen haben.

Anfragen, Anregungen, Anträge

Gemeinderat Springmann erkundigt sich, weshalb in der Nacht des Brandes in der Rathausstraße auch die Sirenen ausgelöst wurden. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Auslösung der Sirenen bei der Meldung eines Vollbrandes über die Leitstelle automatisch erfolge.