Aichhalder Nachrichten

Neuigkeit aus der Gemeinde

Sitzungsbericht 22.11.2022


Zu Beginn der Gemeinderatssitzung stellte sich Frau Nina Heim aus Epfendorf vor. Frau Heim absolviert im Rahmen ihres Studienganges „Public Management“ derzeit ein dreimonatiges Praktikum beim Hauptamt und im Personalamt.

Bebauungsplan „Koppengässle“

Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Kenntnisnahme Planunterlagen, Satzungsbeschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Lehrer Herrn Rolfes vom Büro Gfrörer. Herr Rolfes stellte noch einmal die bisherige Beschlusslage dar und erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Für das Verfahren wurde bereits am 02.03.2021 der Satzungsbeschluss gefasst. Die Rechtskraft wurde allerdings nicht herbeigeführt. Aufgrund verschiedener Änderungen wurde eine erneute Offenlage beschlossen und durchgeführt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 18.07.2022 bis zum 26.08.2022 durchgeführt, die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 18.07.2022 bis 26.08.2022.

Der Gemeinderat fasste nachfolgende Beschlüsse einstimmig:

     1. Die Berücksichtigung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahmen wird gemäß Empfehlung der Verwaltung beschlossen.

     2. Der Bebauungsplan mit Begründung (inkl. Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Ökokonto) und textlichen Festsetzungen wird in der Fassung vom 04.11.2022 vom Gemeinderat gebilligt.

     3. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 04.11.2022 werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.

     4. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wie nachfolgend abgedruckt als Satzung beschlossen.

Bebauungsplan Koppengässle

 5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Rottweil anzuzeigen.

Einführung der Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen und Entgeltordnungen an § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) - § 2b UStG-Anpassungssatzung

Gemeindekämmerer Stahl führt aus, dass mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und insbesondere der Vorschrift des § 2b UStG die Verwaltung prüft, inwieweit den Satzungen oder Gebührenverzeichnissen Leistungen zugrunde liegen, bei denen ein möglicher Wettbewerb zu Dritten und somit eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt. Ziel der Aufnahme eines „Steuer-Disclaimers“ in die örtlichen Satzungen oder Gebührenverzeichnisse ist, auf diesem Wege umsatzsteuerrechtliche Risiken im Kontext dieser Neuregelung abzufangen.

Um den Aufwand für die Änderung der Vielzahl von Satzungen oder Gebührenverzeichnissen in Grenzen zu halten, hat die Verwaltung auf Grundlage eines Satzungsmusters des Gemeindetags Baden-Württemberg eine Satzung für die Umstellung erarbeitet. Idealerweise sollten die Satzungsbestimmungen und Entgeltordnungen bis zum Ende des letzten Quartals 2022 geändert werden, damit sie bereits zum Jahresbeginn 2023 Wirksamkeit erlangen und Rechtsfragen, die sich aus einer ggf. rückwirkend beabsichtigten Satzungsänderung ergeben würden, von vornherein vermieden werden. Die ausgearbeitete §-2b-UStG-Anpassungssatzung enthält das gesamte Ortsrecht, soweit es sich um Satzungen und privatrechtliche Entgeltordnungen handelt, die von der Neuregelung betroffen sein könnten.

Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat jedoch diese Woche mitgeteilt, dass die Frist zur Umsetzung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung um zwei Jahre verlängert werden soll.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin die Einführung der Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen und Entgeltordnungen an § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG). Die Satzung tritt, vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen, zum 01.01.2025 in Kraft.

Vorberatung Haushaltsplan 2023, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2023 und Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Versorgung und Bad 2023

Gemeindekämmerer Stahl stellt den Haushaltsplan 2023 sowie die Eigenbetriebe - Abwasserbeseitigung 2023 und Versorgung und Bad 2023 vor.

Kernhaushalt

Der ordentliche Ergebnishaushalt 2023 weist geplante Erträge in Höhe von 11.963.300 € und Aufwendungen in Höhe von 11.513.400 € auf. Somit ergibt sich ein ordentliches Ergebnis von + 449.900 €. Der doppische Haushaltsausgleich ist erreicht, wenn sich ein Saldo von 0 ergibt, wenn die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge erwirtschaftet werden können. Dies ist sowohl im Planjahr, als auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 der Fall. Durch die zu erwartenden steigenden Steuereinnahmen werden die hohen FAG-Zahlungen 2024 gut aufgefangen.

Der laufende Finanzhaushalt weist Einzahlungen in Höhe von 11.787.200 € und Auszahlungen in Höhe von 10.485.500 € auf. Somit ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 1.301.700 € aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Dieser Überschuss erhöht die Liquidität und kann zur Finanzierung von Investitionen verwendet werden.

Im investiven Finanzhaushalt sind Einzahlungen in Höhe von 1.524.500 € und Auszahlungen von 6.513.500 €. Somit ergibt sich ein Zahlungsmitteldefizit im investiven Bereich von 4.989.000 €. Dieses wird teilweise durch den Überschuss im laufenden Finanzhaushalt und die Zahlungsmittelüberschüsse aus Finanzierungstätigkeit gedeckt. Der ungedeckte Gesamtdeckungsmittelfehlbetrag in Höhe von 2.790.500 € kann durch vorhandene liquide Mittel, finanziert werden. Somit ist keine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen auch im Finanzplanzeitraum nicht erforderlich. Ebenfalls soll dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ein langfristiges Trägerdarlehen von 800.000 € gewährt werden.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Der Eigenbetrieb weist ein ordentliches Ergebnis von -67.000 € auf. Es hat sich gezeigt, dass der Ertrag der Abwasserentgelte zurückgegangen ist, da die Abwassermenge eines ortsansässigen Industriebetriebs auf Grund der Umstrukturierung der Aufgaben sich reduziert hat. Das zu erwartende Defizit kann im kommenden Jahr mit den Gebührenausgleichsrückstellungen ausgeglichen werden. In 2024 oder spätestens 2025 wird eine geringe Gebührenerhöhung notwendig sein.

Aus den ordentlichen Einzahlung und Auszahlungen ergibt sich planmäßig ein Überschuss von 218.100 €, der zur Finanzierung der Investitionen gedacht ist. Investiv sind Einzahlungen in Höhe von 437.900 € und Auszahlungen in Höhe von 1.342.400 € vorgesehen. Hierfür muss eine Kreditneuaufnahme von 1.755.000 €, hierin enthalten ein Trägerdarlehen in Höhe von 800.000 €, getätigt werden. Im Jahr 2024 kann auf Grund der hohen Beiträge des Gewerbegebiets und der insgesamt wenig anstehenden Investitionen auf eine weitere Kreditaufnahme verzichtet werden. In den Jahren 2025 und 2026 sind durch die hohen Investitionen Kreditaufnahmen von 675.000 € und 500.000 €, welche sich aber durch eine Gebührenerhöhung noch reduzieren werden, vorgesehen.

Eigenbetrieb Versorgung und Bad

Der Eigenbetrieb weist ein ordentliches Ergebnis von -86.600 € auf. Erstmalig resultiert das Defizit nicht nur aus dem Lehrschwimmbad sondern auch aus der Wasserversorgung. Die Überschüsse aus den Vorjahren werden voraussichtlich bis spätestens 2024 komplett aufgebraucht sein, sodass eine Gebührenerhöhung unausweichlich ist.

Aus den ordentlichen Einzahlung und Auszahlungen ergibt sich planmäßig ein Überschuss von 42.900 €, der zur Finanzierung der Investitionen gedacht ist. Investiv sind Einzahlungen in Höhe von 274.100 € und Auszahlung in Höhe von 846.100 € vorgesehen. In den Einzahlungen enthalten ist eine Kreditneuaufnahme von 640.000 €, welche voraussichtlich getätigt werden muss. Wie auch im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung sind 2024 keine Kreditaufnahmen geplant. 2025 und 2026 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 655.000 € und 1.200.000 € geplant.

Investitionsprogramm bis 2026

Die Maßnahmen des Investitionsprogramms 2022-2026 sind vielfältig und alle Maßnahmen des anstehenden Haushaltsjahres wurden ausführlich in der Sitzung erläutert.

Der Gemeinderat hat die Vorplanung zur Kenntnis genommen.

Bekanntgaben

Vernissage „Pools“

Bürgermeister Lehrer weist auf die Einladung des Freibadfördervereins Alpirsbach für die am 25.11.2022 stattfindende Vernissage „Pools“ hin.

Straßenzustand Rötenberger Brücke

Bürgermeister Lehrer berichtet, dass Gemeinderat Wiedmann in der letzten Sitzung auf den schlechten Zustand der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Alpirsbacher Straße/Fluorner Straße an der Brücke hingewiesen habe. Daraufhin wurden mit dem Straßenbauamt beim Landratsamt Rottweil Gespräche geführt. Ein Flickwerk, wie auch immer, ist nicht mehr machbar. Es muss mindestens eine Teilsanierung durchgeführt werden. Dies ist aber Sache des Landes, deshalb habe er sich an das Straßenbauamt beim Regierungspräsidium um Donaueschingen gewandt. Eine Antwort steht hierzu noch aus.

Sanierungsgebiet „Ortskern II“ 

Herr Stahl führt aus, dass die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern II vom Landratsamt Rottweil zur Kenntnis genommen wurde.