Aichhalder Nachrichten

Neuigkeit aus der Gemeinde

Sitzungsbericht 18.04.2023


Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Rottweil

Frau Legler führt aus, dass zur einheitlichen Regelung der Kostenersätze beim Einsatz der Feuerwehren zur Überlandhilfe nach § 26 Abs. 2 Satz 3 des Feuerwehrgesetzes (FwG) vom 02.03.2010 (GBl. 333), die Städte Dornhan und Sulz a.N. sowie die Gemeinden Fluorn-Winzeln und Schenkenzell – alle Landkreis Rottweil – sowie 30 weitere Kommunen aus dem Landkreis Freudenstadt und dort angrenzenden Kommunen mit Wirkung vom 01.01.2023 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im und außerhalb des Landkreises Freudenstadt geschlossen haben.

Der Inhalt dieses Vertrags soll in gleicher Weise im Landkreis Rottweil für weitere Kommunen, namentlich die Stadt Oberndorf a.N. und die Gemeinden Aichhalden, Bösingen, Lauterbach, Villingendorf, Vöhringen und Wellendingen Anwendung finden. Da für die Städte Dornhan und Sulz a.N. und die Gemeinden Fluorn-Winzeln und Schenkenzell bereits der o.g. Vertrag gilt, muss ein Vertrag mit weiteren Kommunen des Landkreises Rottweil deckungsgleich mit dem o.g. Vertrag sein.

Durch die öffentlich-rechtlichen Verträge verpflichten sich die Feuerwehren im Rahmen der Überlandhilfe bei den sog. Pflichteinsätzen nach § 2 Absatz 1 Feuerwehrgesetz – FwG (kostenfrei, keine Weiterberechnung auf Dritte möglich) nach gleichen, vereinfachten Grundsätzen abzurechnen. Bei den sog. Kanneinsätzen nach § 2 Abs. 2 FwG (Weiterberechnung auf Dritte möglich) kommen die öffentlich-rechtlichen Verträge dagegen nicht zur Anwendung.

Diese Regelung ist vor allem bei Großschadenslagen sehr wichtig, weil die einzelne betroffene Gemeinde nicht finanziell überfordert wird. Außerdem wird die Gemeindegebietsübergreifende gegenseitige Unterstützung gefördert und kann ohne Nachteil für die Kommune auch eine benachbarte Wehr vorrangig alarmiert werden, wenn damit die Hilfefrist verringert werden kann.

Im Landkreis Freudenstadt und einigen angrenzenden Kommunen besteht diese Regelung bereits seit dem Jahr 2002. Der dort neu geschlossene Vertrag beinhaltet kleinere Rechtsanpassungen und eine Erhöhung des Kostenersatzes je Feuerwehrangehöriger von 11,50 €/Std. auf 15,00 €/Std.

Die kalkulatorischen Kosten liegen im Durchschnitt der Gemeinden im Bereich zwischen 15,00 und 16,00 €/Feuerwehrangehöriger/Stunde.

Die Laufzeit des Vertrages wurde an die Laufzeit des Vertrages im Landkreis Freudenstadt und Umgebung angepasst (Ablauf bei Kündigung: 31.12.2025, sonst automatische Verlängerung).

Der Vertragsentwurf wurde vom Landratsamt Rottweil – Kommunal- und Prüfungsamt geprüft. Es bestehen keine Einwendungen. Ebenso wird diese Regelung vom Kreisbrandmeister befürwortet, da damit eine flexiblere, Kommunen übergreifende Einsatzplanung ermöglicht wird.

Alle Kommunen des Landkreises Rottweil wurden angefragt, ob sie sich an diesem Vertrag beteiligen wollen. Nach aktuellem Stand sind es derzeit 11 Kommunen, die Interesse an diesem Vertrag bekundet haben. Falls weitere Kommunen Interesse zeigen, müsste der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert werden.

Der Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Rottweil zum 01.07.2023 wird einstimmig zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

Tierschutzverein Schramberg

Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Aichhalden

Frau Legler berichtet, dass sich bei der Unterbringung von Fundtieren oder beschlagnahmten Tieren im Tierheim sich immer wieder die Frage der Kostentragung durch die Kommune stellt und vor allem auch in welcher Höhe die Kostentragung erfolgt.

Tierheime, welche öffentliche Aufgaben erfüllen, sollten von kommunaler Seite unterstütz werden. Dies betrifft im Regelfall die tierschutzgerechte Aufnahme und Versorgung von Fundtieren (ortspolizeiliche Pflichtaufgabe). Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat hier zweifelsfrei die Verpflichtung der Städte und Gemeinden als Ortspolizeibehörden zur Erstattung der Kosten inklusive notwendiger medizinischer Versorgung und tierärztlicher Behandlungen bestätigt.

In der Vergangenheit erfolgte eine Abrechnung je Einzelfall. In der Praxis hat sich eine pauschalierte Kostenregelung als eine gängige Lösung herauskristallisiert. Zur Vermeidung aufwendiger Spitzabrechnungen im Einzelfall und zur Gewährleistung eine s dauerhaften Tierheimbetriebs kann eine feste Vereinbarung auf der Basis einer pauschalierten Regelung hilfreich sein.

Bereits seit 2 Jahren finden Verhandlungen der Gemeinde und dem Tierschutzverein Schramberg über eine generelle finanzielle Beteiligung über einen Pauschalbetrag statt. Die Verwaltung hat dem Tierschutzverein nun ein Angebot von 1,20 € pro Einwohner = rd. 5.000 € als Jahrespauschale gemacht. Die Vertreter des Tierschutzvereins haben signalisiert, dass dieser Betrag akzeptabel sei, aber noch im Verein endgültig abgestimmt werden muss. Dieser Jahresbetrag soll rückwirkend ab 01.01.2022 bezahlt werden. Für das Jahr 2022 erfolgte von Seiten des Tierschutzvereins bisher noch keine Rechnungstellung gegenüber der Gemeinde. Mittel würden im Haushalt zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig eine jährliche finanzielle Beteiligung gegenüber dem Tierschutzverein Schramberg in Höhe von 1,20 €/Einwohner rückwirkend zum 01.01.2022.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme im Sanierungsgebiet "Ortsmitte II"

Abschluss einer Vereinbarung 

Herr Stahl berichtet, dass seit dem Beginn des Sanierungsgebiets bereits 19 Erhebungen durchgeführt wurden. Nun liegt der erste Antrag auf Bezuschussung einer Sanierungsmaßnahme vor. Das im Jahr 1998 errichtete Wohngebäude wurde in Massivbauweise erstellt und steht traufseitig zum Schramberger Weg. Das Gebäude ist komplett unterkellert und besitzt ein Erdgeschoss und ein Dachgeschoss. Der Dachspitz ist nicht ausgebaut.

Es sollen die Fenster an der Südwestfassade sowie am Südostgiebel erneuert werden und die Kellerdecke soll gedämmt werden. Außerdem soll eine PV-Anlage zur Warmwasserunterstützung eingebaut werden sowie eventuell eine WDVS-Fassadendämmung erfolgen.

Die Maßnahme mit Gesamtkosten von knapp 54.000 € soll bis Ende 2024 ausgeführt werden. Der Zuschuss liegt bei maximal 16.000 €.

Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Diskussion bei einer Enthaltung mehrheitlich, dass mit dem Eigentümer eine Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen abgeschlossen werden soll.

Verschiedenes, Bekanntgaben

Artenschutzausgleich – Fledermausturm

Der Vorsitzende berichtet, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Ortsmitte Rötenberg“ als artenschutzrechtlicher Ausgleich unter anderem das Errichten eines Fledermausturmes im Bereich des Friedhofes in Rötenberg gefordert wurde. Zwischenzeitlich hat sich hier eine neue Variante ergeben. Das Trafogebäude in der Alpirsbacher Straße soll eigentlich abgebrochen werden. Hier ist dann Idee entstanden, den Turm als Artenschutz-Turm umzubauen. Hierdurch könnten auch weitere Ökopunkte generiert werden, da in dem Turm dann nicht nur Fledermäuse unterkommen können. Das Gebäude muss von der Gemeinde erworben und umgebaut werden.

Kanalsanierung Haldenweg 

Herr Stahl gibt bekannt, dass aufgrund der Anfrage in der letzten Sitzung beim Ingenieurbüro die Mehrkosten für den kompletten Austausch des Kanals im Haldenweg angefragt wurden. Die Mehrkosten liegen bei 150.000 €. Daher wird wie bisher geplant der Kanal nur saniert. Die Ausschreibung ist bereits erfolgt und am kommenden Dienstag findet die Submission statt.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass in der Gemeinde alle 10 eingereichten Projekte eine Förderzusage erhalten haben. Dass sei eine sehr gute Quote. Auch die Gemeinde hat für ihre beiden Projekte, Abbruch Neuwiesgasse und Neubau Fahrzeughalle für den Bauhof eine Förderzusage erhalten.

Schäden an der Brücke in Rötenberg 

Bürgermeister Lehrer berichtet, dass aufgrund der Anfrage von Gemeinderat Wiedmann in der letzten Sitzung mehrere Gespräche mit dem Straßenbauamt in Rottweil und dem Straßenbauamt in Donaueschingen geführt wurden. Die Problematik liege darin, dass hier kein einfaches Flicken mehr reicht. Das Straßenbauamt Rottweil wird dennoch in den nächsten Tagen hier nochmals flicken und in der zweiten Jahreshälfte wird dann eine Sanierung durchgeführt.

Anfragen, Anregungen, Anträge

Gemeinderat Wilhelm erkundigt sich nach dem Stand in Sachen Biber. Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde vom Regierungspräsidium den Auftrag zum Abtragen des Dammes sowie der Biberburg erhalten habe. Der Biber ist aber nach wie vor am Bauen. Die Bauten werden dann wieder durch den Bauhof abgebaut.

Gemeinderat Wilhelm berichtet, dass er festgestellt habe, dass im Bereich der Ortsmitte ein abgemeldetes Fahrzeug auf öffentlicher Fläche steht. Vor einiger Zeit stand an gleicher Stelle ein Anhänger. Der Vorsitzende teilt mit, dass sich die Verwaltung der Sache annehmen werde.