
Tscherter, Katrin
Bürgerbüro und Amtsblatt
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Die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl am 08. März 2026 wurden in den letzten Wochen durch die Deutsche Post AG zugestellt.
Beschriftung des Briefkastens:
Um eine Zustellung garantieren zu können, muss der Briefkasten ordnungsgemäß
beschriftet sein. Wir bitten die Einwohnerschaft, dies zu kontrollieren und gegebenenfalls die Beschriftung nachzuholen.
Sofern Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Frau Tscherter, Zimmer 001, Telefon 07422/9702-120.
Wahlberechtigte, die sich am Wahltag außerhalb des Wahlkreises aufhalten oder aus sonstigen Gründen den Wahlraum nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen oder die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen.
Achtung! Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung nicht mehr möglich ist!
Danach kann die Erteilung eines Wahlscheines nur noch schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeinde- oder Ortsverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.
Bitte beachten Sie auch noch folgendes bezüglich der Briefwahlbeantragung:
Bis Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr, können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt Aichhalden, Bürgerbüro beantragt werden. Hierzu füllen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus. Zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist das Rathaus in Aichhalden (Bürgerbüro) am Freitag, dem 06. März 2026, bis 15:00 Uhr besetzt.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 07. März 2026, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt und Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden. In diesem Fall setzen Sie sich bitte am Samstag, 07. März 2026, von 9:00 bis 12:00 Uhr mit der Gemeindeverwaltung unter 0151 62801150 in Verbindung.
Wenn ein Wahlberechtigter im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, können die Briefwahlunterlagen am Samstag, 07. März 2026 von 9:00 bis 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung unter 0151 62801150 oder am Wahlsonntag, 8. März 2026, bis 15.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung telefonisch unter 0151 62801150 beantragt werden. Andere Personen können den Antrag für den erkrankten Wahlberechtigten nur stellen und die Wahlunterlagen mitnehmen, wenn sie hierzu schriftlich bevollmächtigt worden sind.
Jeder Wähler muss selbst für die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefes sorgen. Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag (08. März 2026) bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) beim Bürgermeisteramt Aichhalden, Reißerweg 3, 78733 Aichhalden eingehen. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.
Wenn Sie den Wahlraum persönlich aufsuchen, beachten Sie bitte, dass Sie den für Sie bestimmten Wahlraum benutzen und dass Sie möglichst die Wahlbenachrichtigung mitbringen.
Zwei Kreuze sind zu vergeben:
Deine beiden Stimmen kannst du derselben Partei geben – oder sie splitten: zum Beispiel die Erststimme an eine Kandidatin von Partei A und die Zweitstimme an Partei B

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