Bauvorbescheid beantragen

Digitale Baugenehmigung

Ab 01.07.2024 erfolgt die digitale Antragstellung über die bundesweit eingeführte zentrale Plattform zur digitalen Baugenehmigung, welche in Baden-Württemberg als Virtuelles Bauamt (ViBa-BW) bezeichnet wird. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen und Vorgaben zur digitalen Antragstellung. Diese finden Sie auf der homepage des Landkreises Rottweil www.landkreis-rottweil.de unter dem Stichwort „Digitale Baugenehmigung“.

Wenn Sie ein Gebäude errichten wollen, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen.

Berücksichtigen Sie dabei, dass es verschiedene Gebäudeklassen gibt:

Gebäudeklasse 1:

  • freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
  • freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude

Gebäudeklasse 2:

  • Gebäude (nicht freistehend) mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern

Gebäudeklasse 3:

  • sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern

Gebäudeklasse 4:

  • Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern

Gebäudeklasse 5:

  • sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude

Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 mit Ausnahme der Wohngebäude sowie Sonderbauten benötigen Sie immer eine Baugenehmigung.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist bei diesen Bauvorhaben nicht möglich.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar

Kontakt

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

Es sind alle Bauvorlagen einzureichen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Im Zweifel sollte vorab mit der Baurechtsbehörde abgestimmt werden, welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden.

Die erforderlichen Bauvorlagen werden vom Bauherrn elektronisch bei der zuständigen Baurechtsbehörde über deren bereitgestellten Onlinedienst (in der Regel über das Virtuelle Bauamt) eingereicht. Die Baurechtsbehörde prüft, ob der Antrag einen konkreten Vorhabensbezug aufweist und hinreichend bestimmt formuliert ist. Ist dies der Fall, prüft sie die gestellte Frage und hört gegebenenfalls jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird.

Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Entscheidung: Der Bauvorbescheid wird erteilt, indem er die Entscheidung über die aufgeworfene Frage, gegebenenfalls unter bestimmten Bedingungen und Auflagen, beantwortet.

Allein auf Basis des positiven Bauvorbescheids darf bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben aber noch nicht mit dem Bau begonnen werden. Hierfür ist weiterhin eine Baugenehmigung erforderlich.

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Klage

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO):

  • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

30.01.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.