Beseitigung von Poolwasser
Aichhalder Nachrichten
Hinweise der Gemeinde
Die steigende Beliebtheit der Poolanlagen macht sich auch in der Gemeinde Aichhalden bemerkbar. Aufgrund dessen sieht sich die Verwaltung in der Pflicht, über das Poolwasser und dessen anschließende Beseitigung zu informieren.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz handelt es sich bei Poolwasser um Abwasser, da das Wasser durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wird. Dadurch ergeben sich für die Entsorgung bestimmte Vorgaben. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist die jeweilige Gemeinde zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Das Abwasser muss von demjenigen, bei dem es anfällt, der Gemeinde grundsätzlich zur Beseitigung überlassen werden. Das bedeutet, dass das Abwasser satzungsgemäß in den örtlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal eingeleitet werden muss. Wasser, das beim Reinigen von Pools anfällt, ist ebenso als Abwasser zu betrachten und in den Schmutzwasserkanal einzuleiten.
Auch ohne chemische Behandlung wird das Wasser allein durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, beispielsweise durch Sand, Sonnencreme, Schweiß oder Körperflüssigkeiten. Dadurch ergeben sich für die Entsorgung bestimmte Vorgaben.
Daher ist Frischwasser, welches zur Befüllung eines Schwimmbeckens verwendet worden ist, von der Absetzung der Abwassermengen grundsätzlich ausgeschlossen, weil es als Schmutzwasser i. S. d. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu entsorgen ist. Die Möglichkeit einer anderweitigen Entsorgung des Abwassers durch Versickerung auf dem eigenen Grundstück oder die direkte Einleitung in ein Gewässer ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis unzulässig.
Wasser über den Gartenwasserzähler ist ausschließlich für die Bewässerung des Gartens vorgesehen, nicht zur Schwimmbecken- oder Pool-Befüllung, da hierfür keine Abwassergebühren erhoben werden.
Von der Gemeinde werden aufgrund des Eingriffs in das Wasserversorgungsnetz und aus Gründen der Hygiene für die Befüllung von Pools keine Standrohre mehr an private Haushalte ausgegeben.
Vorab einer Befüllung mit Frischwasser ist dies unseren Wassermeistern unter der mobilen Rufnummer 0151/16303630 mitzuteilen, um eine Leckage im Wasserversorgungsnetz ausschließen zu können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Rudolf, Tel. 07422/9702-136
E-Mail: daniel.rudolf@aichhalden.com