Führerscheine müssen umgetauscht werden

Aichhalder Nachrichten

Bis zum 19. Januar 2026 wurden bereits die Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden und deren Inhaber nach 1953 geboren wurden, umgetauscht. Der Grund: Die EU schreibt einheitliche, fälschungssichere Führerscheine vor. Wer die Frist verpasst und bei einer Kontrolle mit dem alten ungültigen Führerscheindokument unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Umtauschpflichtige Führerschein:

Ausstellungsjahr Stichtag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033


Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben noch etwas Zeit und müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Zur Antragstellung wird ein aktuelles biometrisches Passbild (kein QR-Code), eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie eine Kopie des aktuellen Führerscheins benötigt. Der Umtausch kann direkt bei der Gemeindeverwaltung Aichhalden im Bürgerbüro oder in der Ortsverwaltung Rötenberg beantragt werden. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landkreises Rottweil.