Neues Landesgaststättengesetz ab 01.01.2026
Aichhalder Nachrichten
Grundlegende Auswirkungen auf vorübergehendes Gaststättengewerbe (bisher Gestattung oder Ausschankgenehmigung)
Neues Landesgaststättengesetz mit grundlegenden Auswirkungen auf vorübergehendes Gaststättengewerbe (bisher Gestattung oder Ausschankgenehmigung)
Zum 01.01.2026 ist das neue Landesgaststättengesetz in Kraft getreten. Damit wurde das bisherige Prozedere zur Beantragung und Ausstellung von Gestattungen durch die Gemeinde anlässlich von Festen und Feiern durch Vereine und auch Ausschank / Speiseangebot durch Privatpersonen (Bsp. Ausschank am Straßenrand anl. von Umzügen) grundlegend geändert.
Wesentliches in Kürze
Die Gemeinde leitet die Anzeigen an die Gaststättenbehörde, die untere Baurechtsbehörde, untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, den Polizeivollzugsdienst und die Finanzbehörde weiter.
Das Formular steht samt Merkblättern auf der Website des Landratsamt im Bereich Ordnungsamt, Formulare und Anträge, sowie auf der Website der Gemeinde im Bereich Rathaus, Formulare und Online-Dienste zum Download bereit.
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Weitere Infos können bei Frau Heim, jennifer.heim@aichhalden.com oder bei Frau Armbruster, ortsverwaltung@roetenberg.com erfragt werden.