Verunreinigung durch Hundekottüten

Aichhalder Nachrichten

In der Vergangenheit sind wieder vermehrt Beschwerden über die Hinterlassenschaften von Hunden, bei der Gemeinde eingegangen.

Deshalb möchten wir alle Hundehalter bitten, den Hundekot ordnungsgemäß in Tüten und den dafür vorgesehenen Hundekotstationen zu entsorgen.

Wir möchten Sie auch noch auf unsere Polizeiverordnung hinweisen:

 

§ 10
Verunreinigung durch Hunde


Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet.
Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich vom Halter oder Führer eines Hundes zu beseitigen.

 

Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Regelung.