Sanierungsgebiet Ortsmitte II in Aichhalden

Allgemeines

Die Sanierung und Modernisierung privater Wohngebäude ist ein wesentliches Ziel der städtebaulichen Erneuerung. Damit haben Sie als Eigentümer die Chance, die Wohnqualität in Ihrem Gebäude deutlich zu verbessern und den Werterhalt Ihres Gebäudes zu sichern.

Die Gemeinde Aichhalden hat die STEG Stadtentwicklung GmbH in Freiburg mit der Betreuung der Sanierungsmaßnahme beauftragt. Sie wird im Auftrag der Gemeinde auch die Beratung und Betreuung der privaten Erneuerungs-/ und Ordnungsmaßnahmen vornehmen. Die Beratung erfolgt kostenlos und unverbindlich.

Informieren Sie sich hier, ob Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet liegt (PDF)
 

Faltblatt mit ausführlichen Infos (PDF)
 

Förderinformationen - Wissenswertes für Eigentümer

Bitte unbedingt beachten: Vor Beginn der Maßnahme muss zwischen Gemeinde, Eigentümer und STEG eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden.

In der Sanierungsvereinbarung werden der Umfang und die Ausführung sowie die Förderung der Maßnahme geregelt.

Förderfähige Maßnahmen

Baumaßnahmen, die zur Verbesserung der Wohnverhältnisse führen und deshalb auch gefördert werden können, sind beispielsweise:

  • Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach
  • Erneuerung des Außenputzes, des Daches und der Dachentwässerung
  • Austausch von alten Fenstern und Türen
  • Einbau einer neuen Heizungsanlage oder Warmwasserbereitung
  • Verbesserung der Sanitärbereiche, z.B. auch alten- oder behindertengerechter Ausbau
  • Erneuerung der Installationen im Gebäude (Elektro, Wasser etc.)
  • Veränderungen der Raumnutzung, der Größe und der Orientierung von Räumen
  • Notwendige und sinnvolle Erweiterungen der Nutzfläche durch Ausbau oder kleinere Anbauten, Treppenhäuser etc.
  • Schaffung von Wohnungsabschlüssen

Finanzierung

Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme in Aichhalten „Ortsmitte II“ wird mit Mitteln des Landes Baden-rttemberg und des Bundes im Programm gefördert

Die Finanzierung des Vorhabens muss durch den Eigentümer sichergestellt werden. Die Maßnahme ist zügig durchzuführen. Je nach Umfang der Maßnahme kann der Durchführungszeitraum 1-2 Jahre betragen. 

Wie hoch sind die Zuschüsse?

  • Die Gemeinde Aichhalden hat für die Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen einen Fördersatz von 30 % der Baukosten beschlossen.
  • Außerdem ist für die Bezuschussung eine Obergrenze von 50.000 € pro Gebäude festgelegt worden.
  • Für städtebaulich bedeutsame Gebäude (z.B. Denkmalschutz) kommen eine Erhöhung des Fördersatzes und eine Aufhebung der Obergrenze in Betracht.
  • Bei Abbruch und Freilegung werden die Abbruchkosten zu 100 % bis 30.000 € erstattet

Die Verfügbarkeit der Fördermittel ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung von Maßnahmen besteht deshalb nicht.

Kontakt

Sanierungsträger
die STEG Stadtentwicklung GmbH

Kartäuserstraße 51a
79102 Freiburg im Breisgau
Frau Gabriele Bielinskaite
Telefon: 0761 / 2928137-18
gabriele.bielinskaite(at)steg.de
www.steg.de