Bebauungspläne

Bauplanungsrecht - kurz erklärt

Das Bauplanungsrecht kennt zwei Stufen:

Die vorbereitende Bauleitplanung, die im Flächennutzungsplan dargestellt wird und die verbindliche Bauleitplanung, die sich in Bebauungsplänen niederschlägt.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Der Gemeinderat fasst die notwendigen Beschlüsse zur Aufstellung und Verabschiedung von Bebauungsplänen.

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