Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
Ab 01.07.2024 erfolgt die digitale Antragstellung über die bundesweit eingeführte zentrale Plattform zur digitalen Baugenehmigung, welche in Baden-Württemberg als Virtuelles Bauamt (ViBa-BW) bezeichnet wird. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen und Vorgaben zur digitalen Antragstellung. Diese finden Sie auf der homepage des Landkreises Rottweil www.landkreis-rottweil.de unter dem Stichwort „Digitale Baugenehmigung“.
Wenn Sie ein Gebäude errichten wollen, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen.
Berücksichtigen Sie dabei, dass es verschiedene Gebäudeklassen gibt:
Gebäudeklasse 1:
- freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
- freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
Gebäudeklasse 2:
- Gebäude (nicht freistehend) mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
Gebäudeklasse 3:
- sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern
Gebäudeklasse 4:
- Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern
Gebäudeklasse 5:
- sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 mit Ausnahme der Wohngebäude sowie Sonderbauten benötigen Sie immer eine Baugenehmigung.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist bei diesen Bauvorhaben nicht möglich.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen"
Ergänzende Information zum Online Prozess
Ergänzende Information zum Online Prozess