Fundsache abgeben oder nachfragen

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Kontakt

  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als 10,00 Euro hat oder
  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

Die Fundsachen werden beim Fundamt zur Verwaltung übergeben mit der Ermächtigung, die dem Verlierer bzw. dem Eigentümer zu übergeben.

Von der Behörde kann über den Fund verfügt werden, wenn der Finder nicht innerhalb von sechs Monaten den Fundgegenstand zurückfordert. Wenn sich der Verlierer meldet, wird der Finder von der Behörde benachrichtigt.

Gem. § 4 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit den Ziffern 15.1 bis 15.3 des Gebührenverzeichnisses der Satzung der Gemeinde Aichhalden über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) in geltender Fassung werden folgende Gebühren festgesetzt:

- bei Sachen mit einem Wert bis 50,00 Euro               :   2,50 Euro
- bei Sachen mit einem Wert über 50,00 - 500,00 Euro:  5,00 Euro
- bei Sachen mit einem Wert über 500,00 Euro           : 15,00 Euro

Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.

Die Höhe des Finderlohns beträgt:

  • bei einem Wert bis 500 €: 5 %
  • bei einem Wert über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 Euro keinen Finderlohn, darüber hinaus

  • 2,5 % für einen Wert zwischen 50,00 und 500,00 Euro und
  • 1,5 % für den 500,00 Euro überschreitenden Wert.

Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen strafbar.

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.

Das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt