Kommunal- und Eurpawahl 2024

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 finden die Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahlen statt.

Öffentliche Bekanntmachungen der Wahl

Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Am Sonntag, 09. Juni 2024 wird in unserer Ge­meinde der Gemeinderat und in unserem Landkreis der Kreistag gewählt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die folgenden Voraussetzungen er­füllt:

  • Deutscher im Sinne von Art. 116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mit­gliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger/in).
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 3 Monaten:
    Wahl des Gemeinderats
    in der Ge­meinde wohnt (Hauptwohnung).
    Wahl des Kreistags
     im Landkreis wohnt (Hauptwohnung).
  • Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
  • oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft (Gemeinde, Landkreis) haben.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist:

  • wer infolge Richterspruchs in der Bundesre­publik Deutschland das Wahl­recht nicht besitzt,

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 wird in unserer Gemeinde das zehnte Europaparlament gewählt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die folgenden Voraussetzungen er­füllt:

  • Deutscher im Sinne von Art. 116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mit­gliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger/in).
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (erstmal zur Wahl 2024 wird das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenk),
  • seit mindestens drei Monaten
     a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
     b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
     eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist:

  • wer das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren hat.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts 

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) 

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.htmln-waehler/unionsbuerger.html.

oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt: